1. Gegenstand dieser Bedingungen
1.1. Für alle Angebote, Leistungen und Verträge mit der Zach Computer GmbH (in weiterer Folge Zach Computer genannt) bzgl. Kauf, Beratung, Organisation, Entwicklung und Programmierung von EDV-Systemen, einschließlich Systemlösungen, Systemanalysen, Sytemerweiterungen und Modifikationen, gelten die nachstehenden Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes schriftlich vereinbart worden ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, Ihnen wird hiermit widersprochen.
1.2. Die vorliegenden Bedingungen werden vom Kunden auch für weitere von Zach Computer zu erbringende Leistungen anerkannt, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
2. Auftragsannahme
2.1. Angebote von Zach Computer sind freibleibend und unverbindlich. Angebotsunterlagen bleiben Eigentum Zach Computer und dürfen ohne Zustimmung von Zach Computer weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
2.2. Zum Vertragsschluss kommt es durch schriftliche Annahmeerklärung des Angebots oder durch Leistungserbringung von Zach Computer.
2.3. In diesem Fall, dass sich die Dauer eines Projektes durch ein Verschulden des Kunden verzögert, behält sich Zach Computer vor, vereinbarte Preise in dem Umfang zu erhöhen, wie sich Gehälter, Einkaufspreise oder ähnliche Beschaffungskosten im Laufe der eingetretenen Verzögerung erhöht haben.
2.4. Die Erstellung von System- oder Programmdokumentationen gehören nur dann zum Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich gegen gesonderte Vergütung schriftlich vereinbart worden sind.
3. Durchführung der Leistungen
3.1. Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der kurzfristig die notwendigen Informationen und Entscheidungen geben oder sie herbeiführen kann. Sämtliche Willenserklärungen des Kunden in Bezug auf die Durchführung des Projekts oder die Erbringung der Leistung sind nur dann für Zach Computer verbindlich, wenn sie von dem benannten Ansprechpartner abgegeben worden sind.
3.2. Sind Dritte an der Leistungserbringung für Zach Computer beteiligt, so kann ein Verzug oder eine Nicht- oder Schlechterfüllung dieser Dritten nicht zum Nachteil von Zach Computer geltend gemacht werden.
3.3. Zach Computer wird die von ihr zu erbringenden Leistungen nach dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik ausführen. Art und Weise der Durchführung sowie Arbeitsort bestimmt Zach Computer.
3.4. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die Systemvoraussetzungen für den Einsatz der von Zach Computer gelieferten Leistungen und Programme gegeben sind. Sollten sich durch ein Fehlen dieser Voraussetzungen Verzögerungen im Arbeitsablauf oder zusätzliche Kosten ergeben, so geht dies zu Lasten des Kunden.
3.5. Der Kunde ist ferner dafür verantwortlich, dass er seine Mitwirkungspflichten, insbesondere bei der Durchführung von Leistungen, termingerecht erbringt. Ist dies nicht der Fall, so kann Zach Computer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist nach ihrer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
4. Installation
4.1. Wenn die Durchführung der Arbeiten durch Zach Computer vereinbart wird, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass der Installationsort mit üblichen Transportmitteln erreichbar ist und auch sonstige Bedingungen für die Installation, wie z.B. genügend Arbeitsraum, Stromversorgung usw., gegeben sind.
5. Vergütung
5.1. Die von Zach Computer im Angebot oder an anderer Stelle genannten Preise verstehen sich, wenn nichts anderes angegeben, zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und zzgl. Verpackungs- und Frachtkosten- und Übernachtungskosten gemäß den Sätzen der jeweils gültigen Preisliste.
5.2. Sofern eine Vergütung nicht vereinbart ist, wird die von Zach Computer aufgewandte Arbeitszeit mit den Stunden- oder Tagessätzen entsprechend der jeweils gültigen Preisliste zzgl. Mehrwertsteuer vergütet.
5.3. Die Zahlung wird innerhalb der, auf unseren Rechnungen angegebenen Zahlungsfristen fällig. Unberechtigte Skontoabzüge und Zahlungsverzüge werden gesondert in Rechnung gestellt.
5.4. Dienstleistungen seitens Zach Computer, die vereinbart, vom Kunden aber nicht abgerufen werden, sind nach angemessener Fristsetzung durch Zach Computer vom Kunden gleichwohl zu vergüten.
5.5. Bei Zahlungsverzug sind - vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens - Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Nationalbank zu zahlen, mindestens jedoch 12%.
5.6. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
5.7. Gegenstände, die an den Kunden zu übereignen sind verbleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum von Zach Computer.
6. Gewährleistung für Kauf- oder werkvertragliche Leistungen
6.1. Zach Computer gewährleistet, dass ihre Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den gewöhnlich oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Werts oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
6.2. Reproduzierbare Mängel, die vor Ablauf der Gewährleistungsfrist ordnungsgemäß gemeldet werden, beseitigt Zach Computer innerhalb angemessener Frist auf eigene Kosten. Ergibt eine Überprüfung, dass ein Mangel nicht vorliegt oder nicht von Zach Computer zu vertreten ist, kann Zach Computer eine Aufwandserstattung nach allgemeinen Stundensätzen zuzüglich notwendiger Auslagen verlangen.
6.3. Soweit möglich und angemessen, kann Zach Computer bis zur endgültigen Behebung des Mangels eine Zwischenlösung zur Verfügung stellen.
6.4. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Kunde ohne Zustimmung von Zach Computer die von Zach Computer erbrachten Leistungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, er weist nach, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch die Änderung verursacht worden sind. Stellt sich heraus, dass Störungen und Fehler auf Bedienungsfehler zurückzuführen sind, so ist Zach Computer berechtigt, die durch die Fehlersuche entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
7. Verzug und Rücktritt
7.1. Bei sämtlichen Terminen und Fristen, die von Zach Computer genannt werden, handelt es sich um Schätzwerte. Ein Termin wird erst darin verbindlich, wenn der Kunde insoweit nochmals eine angemessene Frist zu Erfüllung gesetzt hat und seinerseits zu einer Verzögerung nicht beigetragen hat.
7.2. Kommt Zach Computer mit Ihren Leistungen schuldhaft um mehr als 30 Kalendertage in Verzug, so kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen und androhen, dass er nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist von dem Vertrag in Bezug auf die Leistung, mit der sich Zach Computer im Verzug befindet, zurücktreten werde. Ein Rücktritt vom gesamten Vertrag ist nur zulässig, wenn die Teilerfüllung für den Kunden nicht von Interesse ist.
7.3. Die Haftung für den Einsatz des Verzugsschadens wird pro Woche auf 1% der Vergütung für diejenigen Leistungen beschränkt. die nicht vertragsmäßig genutzt werden können, höchstens jedoch auf 10% der für die Gesamtleistung vereinbarten Vergütung. Diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorliegt.
7.4. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, so wird Zach Computer von Ihren weiteren Leistungspflichten einschließlich Softwarepflege und eventueller weiterer vereinbarter Leistungen frei.
Darüber hinaus behält sich Zach Computer die außerordentliche Vertragsauflösung bzw. die Aufkündigung jeglicher Zusammenarbeit aus gewichtigen und belegbaren Umständen vor, aus denen sich ergibt, dass eine Partei keine hinreichende Gewähr für Ihre Zahlungsfähigkeit bietet; dies kann insbesondere ein wiederholter Zahlungsverzug trotz Abmahnung oder ein Mangel an Ihrer Fähigkeit sein, für die Forderung ausreichende Sicherheit zu stellen oder eine gesicherte Finanzierung nachzuweisen.
7.5. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
8. Nutzungsrechte, Schutzrechte
8.1. Sämtliche schutzfähigen Rechte, die bei der Durchführung der Leistungen eventuell entstehen, verbleiben bei Zach Computer. Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich unbeschränkte Recht, die von Zach Computer überlassene Software an dem jeweiligen Betriebsstandort, für den sie erbracht wurden, auf sämtliche Nutzungsarten zu nutzen. Die Nutzung an anderen Standorten des Kunden oder die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Zach Computer.
9. Haftung
9.1. Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen Zach Computer, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden auf den Nettoauftragswert begrenzt, soweit in diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes vereinbart ist.
9.2. Jeglicher Schadensersatz beschränkt sich auf den unmittelbaren Personen- oder Sachschaden. Der Einsatz von Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
9.3. Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Zach Computer nicht.
10. Vertraulichkeit
10.1. Informationen des Kunden, die dieser Zach Computer zur Durchführung der Leistungen übergibt und die als vertraulich gekennzeichnet sind, bleiben Eigentum des Kunden und sind nach Durchführung der Leistungen an den Kunden zurückzugeben. Zach Computer wird diese Informationen vertraulich behandeln und an Dritte nur insoweit weitergeben, wie dies zur Durchführung der Leistungen erforderlich ist.
11. Sonstiges
11.1. Im Falle einer Rechtsnachfolge aufseiten von Zach Computer gelten die Zach Computer und dem Kunden geschlossenen Verträge und gehen automatisch auf den Rechtsnachfolger von Zach Computer über.
11.2. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke tritt eine solche Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten, in Kraft.
11.4. Es gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist Gleisdorf.